- generalpräventiv
- Ge|ne|ral|prä|ven|ti|on, die (Rechtsspr.):allgemeine abschreckende od. schützende Maßnahme zur Verhinderung od. Verringerung der Häufigkeit u. Schwere von Straftaten.Dazu:ge|ne|ral|prä|ven|tiv <Adj.>.
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ge|ne|ral|prä|ven|tiv <Adj.>: allgemein abschreckend: Nicht einmal die Todesstrafe habe -e Wirkung (MM 19. 4. 73, 13); g. ist nichts zu bewirken.
Universal-Lexikon. 2012.